
Scheidung
Ein Scheidungsverfahren muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Vor Einleitung des Scheidungsverfahrens wird unverbindlich geprüft, ob ein Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe besteht. Niemand muss Angst haben, dass er sich aufgrund beengter finanzieller Verhältnisse einen Rechtsanwalt oder ein Scheidungsverfahren nicht leisten kann.
Ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung mit meinem Scheidungskostenrechner:
Bei mir bekommen Sie umgehend – bei Bedarf noch am selben Tag – einen Termin. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind. Die Kommunikation mit Ihnen kann auf Wunsch vollständig über E-Mail und/oder Telefon abgewickelt werden. Eine persönliche Beratung ist in meinem Büro in Berlin-Schöneberg möglich.
Ich bin Rechtsanwältin aus Leidenschaft und setze mein juristisches Know-how und meine jahrelange Berufserfahrung im Familienrecht gerne ein, um für meine Mandanten bedarfsgerechte Lösungen zu finden.